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LSG Bremen, 30.08.1990 - L 5 Ar 38/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitslosengeld; Lohnerhöhung; Arbeitsentgelt; Berechnung; Bemessungszeitraum; Zufluß; Pauschalbetrag; Zuwendung; Einmalig
Verfahrensgang
- SG Bremen, 03.05.1988 - S 9 Ar 265/86
- LSG Bremen, 30.08.1990 - L 5 Ar 38/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
Nachzahlung - Rückwirkend vereinbarte Lohnerhöhung - Bemessungszeitraum - …
Auszug aus LSG Bremen, 30.08.1990 - L 5 Ar 38/88
Bei der Berechnung des Arbeitsentgelts während des Bemessungszeitraums des § 112 Abs. 2 AFG aF ist eine tarifliche Lohnerhöhung zu berücksichtigen, wenn sie im Bemessungszeitraum vereinbart und abgerechnet wurde, und der Zufluß noch während des Bemessungszeitraums erfolgt (vgl BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 78/88 ).